Jedes Mitglied der Polytechnischen Gesellschaft (PTG) ist berechtigt, dem Vorstand neue Mitglieder vorzuschlagen; auch Eigenbewerbungen sind möglich.
Welche Persönlichkeiten kommen als Mitglieder in Frage?
- Kerngedanke ist es, die Vielfalt von beruflichen und wissenschaftlichen Expertisen unter einem Dach zu vereinen, um so einen fachübergreifenden Austausch und das Entstehen neue Ideen zu ermöglichen;
- wir suchen Persönlichkeiten, die in ihrem beruflichen Umfeld Herausragendes leisten bzw. geleistet haben;
- wir suchen Persönlichkeiten, die sich den Idealen der Polytechnik verpflichtet fühlen und sich ehrenamtlich engagieren;
- ebenso freuen wir uns über "junge" Mitglieder, die zunächst - für eine fünfjährige Mitgliedschaft - der Gruppe der Jungen Polytechniker angehören.
Alle PTG-Mitglieder sind automatisch auf Stifter der Stiftung Polytechnische Gesellschaft (SPTG). Wir begrüßen es sehr, wenn die Mitglieder der Polytechnischen Gesellschaft an der jährlichen Mitgliederversammlung sowie an der Stifterversammlung teilnehmen. Auch freuen wir uns über eine ehrenamtliche Mitwirkung innerhalb der PTG-Familie - hier besteht eine breite Auswahl an Projekten der Stiftung, der anderen Tochterinstitute sowie in den Arbeitskreisen. Eigene Vorschläge für neue Initiativen sind ebenfalls möglich.
Ferner sind auch Personen oder Institutionen willkommen, die unsere bestehenden Projekte als Förderer finanziell unterstützen möchten.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren in die PTG erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags eines Kandidaten / einer Kandidatin an den Präsidenten der PTG, entweder auf Eigeninitiative oder auf Ansprache durch ein PTG-Mitglied.
Der Aufnahmeantrag muss eine kurze Begründung enthalten, warum die Aufnahme als PTG-Mitglied beantragt wird. Zudem ist ein aktueller, aussagekräftiger Lebenslauf mit Lichtbild oder ein entsprechendes Schreiben vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Kandidat / die Kandidatin in seinem/ihrem beruflichen Umfeld Herausragendes leistet und sich ehrenamtlich engagiert. Weiterhin ist die Befürwortung des Antrags durch zwei PTG-Mitglieder erforderlich.
Der Präsident informiert die Antragsteller über das Ergebnis. Die positive oder negative Aufnahmeentscheidung hängt dabei auch maßgeblich von der Mitgliederstruktur ab. Aus diesem Grund achtet der Aufnahmeausschuss darauf, dass bestimme Berufsgruppen langfristig nicht über- oder unterrepräsentiert sind.
Die Aufnahme in die Polytechnische Gesellschaft wird wirksam, wenn alle erforderlichen Aufnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle eingegangen sind. Erst dann beginnt die Mitgliedschaft in der PTG.