Hintergrund

Was macht eigentlich der Arbeitskreis Krisenresilienz?

Von Gerhard Bereswill

Wozu hat die Polytechnische Gesellschaft einen Arbeitskreis Krisenresilienz gegründet? Und was macht er eigentlich? Auf welcher Grundlage beschäftigt er sich mit Themen, die, so die gängige Auffassung, im Wesentlichen in der Zuständigkeit von Behörden und Ämtern liegen? Gerhard Bereswill, der von 2014 bis 2022 als Präsident das Polizeipräsidium Frankfurt leitete und sich seit seinem Eintritt in den Ruhestand 2022 ehrenamtlich in der Steuerung des Arbeitskreises engagiert, erläutert die Motivation und die Zielsetzungen sowie die Aktivitäten, die der Arbeitskreis inzwischen nicht nur auf kommunaler Ebene verfolgt.

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Als Finanzzentrum, Verkehrsdrehscheibe und Internetknotenpunkt verfügt Frankfurt über kritische Infrastruktur in hoher Dichte. Foto: Adrien Vajas (auf Unsplash.com)

Es war durchaus eine weitsichtige Entscheidung, als die Polytechnische Gesellschaft (PTG) im Jahre 2022 den Arbeitskreis „Krisenresilienz“ ins Leben rief. Weltweit nahm zwar bereits die Zahl der Krisen und Konflikte zu und in Deutschland war mit der Corona-Pandemie quasi ein gesellschaftlicher Stillstand entstanden, aber die heutige „Polykrise“ mit immer stärkeren Auswirkungen des Klimawandels, kriegerischen Konflikten selbst in der europäischen Nachbarschaft, einem weltweiten Rückgang der Demokratien und sonstigen politischen und gesellschaftlichen Unsicherheiten, allesamt verknüpft mit weltweiten starken Migrationsbewegungen, war in ihren Ausmaßen kaum absehbar. Die PTG erkannte die Notwendigkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Krisenresilienz“; und tatsächlich wuchs die Bedeutung des Themas seit 2022 kontinuierlich an und ist heute größer denn je.

Große Überzeugungsarbeit war bei den Polytechnikern, die dem Thema nahestanden, nicht zu leisten. Der Arbeitskreis formierte sich im Januar 2022 und begann mit Überlegungen zur eigenen Struktur, zu Zielen und der Frage nach dem rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsrahmen.

Unter dem übergeordneten Ziel der PTG, dem Gemeinwohl in Frankfurt am Main zu dienen und Verantwortung für die Bürger sowie für das Gemeinwesen insgesamt zu übernehmen, waren konkrete Ziele wie z.B. die Information und Sensibilisierung der Bürger zum Thema „Krisenresilienz“, die Beschäftigung mit dem Thema in der Bildung, die Unterstützung der zuständigen Behörden mit den Kompetenzen der Mitglieder der PTG oder auch die Platzierung des Themas in den Tochterinstituten und anderen Arbeitskreisen der PTG, zügig gesetzt. Zusammengefasst will der AK helfen, die Menschen in Frankfurt für Krisen stark und resilient zu machen.

Die Struktur des AK kristallisierte sich mit der Zeit intensiver Projektarbeit fast von alleine heraus: Einige PTG-Mitglieder bilden die Kernarbeitsgruppe, sie werden themenorientiert und projektbezogen von anderen Mitgliedern der PTG aktiv unterstützt. Hinzu kommen externe Fachleute und Wissenschaftler, die – meist über die persönlichen Netzwerke der Arbeitskreismitglieder – zu Diskussionen, punktuellen Hilfen oder Vorträgen eingebunden werden. Auch durch diese Netzwerke lag ein inhaltlicher Fokus des AK auf Fragen des Krisenmanagements, der Krisenvorsorge und des Bevölkerungsschutzes.

Damit allerdings betrat der AK ein Feld, in dem im Wesentlichen professionelle Akteure mit hoheitlichem Auftrag tätig sind. Dadurch stellte sich die Frage, auf welcher Grundlage der AK – und somit die PTG als Ganze – als zivilgesellschaftlicher Akteur im Themenfeld Katastrophenschutz tätig werden kann oder darf.

Nach dem Grundgesetz ist der Katastrophenschutz im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland Ländersache; die vordringlichen Aufgaben liegen bei den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten (als „unteren Katastrophenschutzbehörden“). Das Schaubild des Deutschen Komitees Katastrophenvorsorge e.V. (links) stellt dies anschaulich dar. Rechtsgrundlage in den Ländern ist das jeweilige Brand- und Katastrophenschutzgesetz. In Hessen ist dies das „Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG). Dieses regelt die Zuständigkeiten der Behörden und die Eingriffsrechte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und sonstigen Einrichtungen wie Technischem Hilfswerk (THW), Deutschem Roten Kreuz (DRK), Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) etc. Der Fokus der Brand- und Katastrophenschutz-Gesetzgebung liegt auf der Bewältigung von Katastrophen, also dem Ereignisfall.

Die Zivilgesellschaft bzw. die Bürgerinnen und Bürger haben nach dem HBKG Gefahren zu melden; Behörden können ihnen für ihre Baulichkeiten Vorsorgemaßnahmen auferlegen und sie haben Duldungspflichten im Brand- oder Katstrophenschutzfall, damit z.B. die Feuerwehr zum Löschen von Bränden Grundstücke betreten kann. Eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder auch zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, z.B. in Form einer Mitwirkung oder Unterstützung, ist im Bereich des Katastrophenschutzes nach dem HBKG nicht vorgesehen.

Auf internationaler und gesamtstaatlicher Ebene gibt es mittlerweile jedoch andere Entwicklungen.

Nach tropischen Wirbelstürmen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Flutkatastrophen, vor allem im pazifischen Raum und insbesondere nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima (2011), wurde durch die Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2015 in der japanischen Stadt Sendai das „Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge“ beschlossen. Seine Zielsetzung ist die „deutliche Verringerung des Katastrophenrisikos und der Verluste an Menschenleben, Existenzgrundlagen und Gesundheit sowie an wirtschaftlichen, physischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Vermögenswerten von Menschen, Unternehmen, Gemeinwesen und Ländern“. Es ist bis heute der einzige weltweit anerkannte Plan zur Verringerung von Katastrophenrisiken. Auch wenn Deutschland ein gutes Katastrophenschutz-System hat, bietet das Sendai-Rahmenwerk auch für die hiesige Krisenbewältigung einen erheblichen Mehrwert. Es bringt geradezu einen Paradigmenwechsel: Modernes Katastrophenrisikomanagement soll zwar auf vorhandenen Plänen aufbauen, aber es soll sich dabei an einem All-Gefahren-Ansatz orientieren und – fast noch wichtiger aus zivilgesellschaftlicher Sicht: es soll als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Des Weiteren soll verstärkt ein Fokus auf die Vor- und auch Nachsorge gelegt werden und nicht nur die akute Bewältigung derartiger Ereignisse im Fokus stehen.

Es liegt auf der Hand, dass in der heutigen „Polykrise“ ein auf die Menschen ausgerichteter All-Gefahren-Ansatz die bessere Strategie ist, da bei allen noch so unterschiedlichen Krisen und Katastrophen die zuständigen Behörden, Rettungs- und Hilfsdienste zu einem hohen Anteil die gleichen Maßnahmen ergreifen bzw. hierfür gleiche oder ähnliche Vorbereitungen treffen. Spezifika einzelner Szenarien sind selbstverständlich zu beachten, aber die Gefahr, sich in Dutzenden unterschiedlicher Maßnahmenkatalogen zu verlieren, wird verringert und gesamtstrategisches Denken und Handeln gefördert.

Auch die Erkenntnis, dass das Katastrophenrisikomanagement eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dass deshalb nichtstaatliche Akteure mitwirken sollen, weil „ihr Engagement, ihr Wille, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Ressourcen gebraucht werden“, ist ein wesentlicher Schritt nach vorne. Die „gesamte Gesellschaft ist ausdrücklich aufgefordert, sich in der Katastrophenvorsorge zu engagieren“ und „Regierungen sollen Freiwillige, Praktiker und Interessensgruppen einbinden“, wie im Sendai-Rahmenwerk an mehreren Stellen ausdrücklich gefordert wird.

Ebenfalls schlüssig ist die Forderung nach einer besonderen Beachtung „vulnerabler Gruppen“. Damit sind Menschen mit Behinderungen gemeint, aber z.B. auch Menschen, die die jeweilige Landessprache nicht sprechen (etwa Einwanderer, Touristen oder Geschäftsreisende). Zu begrüßen ist schließlich, dass das Sendai Rahmenwerk der Nachsorge eine hohe Bedeutung zuweist, insbesondere durch Betonung der „3-B-Regel“ („Build back better“) beim Wiederaufbau.

Deutschland hat die Vorteile des Sendai Rahmenwerks schnell erkannt. So wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) umorganisiert und eine „Nationale Kontaktstelle für das Sendai Rahmenwerk“ (NKS) eingerichtet. Dieses ist die deutsche Ansprechstelle für das bei der UN eingerichtete „Büro der Vereinten Nationen zur Verringerung des Katastrophenrisikos“ (UNDDR), an das alle UN-Mitglieder kontinuierlich die jeweiligen Entwicklungen zum Thema berichten.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat den Tenor des Sendai Rahmenwerkes aufgegriffen und fordert bereits in seiner "Dokumentation 162" aus dem Jahr 2021 ein modernes „Risiko- und Krisenmanagement“ in Anlehnung an das Rahmenwerk der UN. Gleiches wird im "Memorandum urbane Resilienz“ des damaligen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat als Ziel gesetzt; Städte und Gemeinden sollen erkennen, dass im Krisenfall das Gesamtsystem betroffen ist und die interne Vernetzung und Koordinierung, notfalls über Stadtgrenzen hinaus, Erfolgsgaranten sind – aber eben auch, dass eine resiliente Stadt auf einer mündigen und handlungsfähigen Gesellschaft fußt, deren Akteure mitwirken und zusammenarbeiten sollen.

Auf Basis des Sendai Rahmenwerks wurde in Deutschland im Jahr 2022 die "Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ erstellt. Sie baut auf vorhandenen Regelungen und Konzepten auf und verbindet diese mit dem strategischen Ansatz des genannten Sendai Rahmenwerks. Mit dieser Deutschen Resilienzstrategie ist eine moderne Leitlinie für integriertes Krisenmanagement entstanden. Sie ist als Strategiepapier des Bundes formuliert, dessen Inhalte in den Bundesländern mittlerweile zwar anerkannt, allerdings dort rechtlich nicht bindend sind. Es liegt nun an den Ländern, die Brand- und Katastrophenschutzgesetze entsprechend fortzuschreiben und das Katastrophenrisikomanagement – möglichst harmonisiert – weiterzuentwickeln. Insbesondere die behördliche Anerkennung der gesamtgesellschaftlichen Relevanz für eine professionelle Krisenresilienz und die aktive Einbindung der Zivilgesellschaft dürfte wichtige Kräfte entfalten und weitere Ideen entwickeln.

Auch das Land Hessen hat das Thema aufgegriffen. Es solle ein Sicherheits- und Resilienzrat eingerichtet werden, so heißt es in der ersten Regierungserklärung von Ministerpräsident Boris Rhein im Jahr 2022 ebenso wie im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung vom Dezember 2023. Seit Januar 2024 ist im Internet eine vom Innenministerium erstellte "Resilienzstrategie für das Land Hessen“ zu finden, die im Wesentlichen die Notwendigkeit der ressortübergreifenden Zusammenarbeit der Landesregierung zum Ziel hat und auf Schritte und Maßnahmen hierzu eingeht. Dass die Zivilgesellschaft mitgenommen werden solle, findet sich lediglich als Auftrag an Landesbehörden und Kommunen wieder. Es bleibt zu hoffen, dass in einem zweiten Schritt ähnlich den Entwicklungen auf der Bundesebene Strukturen gebildet werden, um dies auch konkret zu ermöglichen und zu fördern – zur Optimierung des so wichtigen regionalen und kommunalen Katastrophenrisikomanagements. Auf diese Weise ließe sich die Bürgernähe in Fragen des Katastrophenrisikomanagements deutlich verstärken. Themen wie Selbstschutz, Prävention und Vorsorge könnten direkt gegenüber den Menschen adressiert werden. Der Arbeitskreis der PTG hat hierzu dem Innenministerium des Landes Hessen bereits seine Bereitschaft zur Mitwirkung und Unterstützung signalisiert.

Auf Bundesebene wurde 2024 mit dem Aufbau der „Nationalen Plattform Resilienz“ eine weitere Konkretisierung der Deutschen Gesamtstrategie erreicht. Die bei der genannten NKS und dem BBK angesiedelte „Nationale Plattform Resilienz“ ist ein „Netzwerk von Netzwerken“ aus ganz Deutschland. Sie fördert den Austausch von Akteuren aus Netzwerken der Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Zivilgesellschaft und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stärkung der Resilienz gegen Krisen und Katastrophen und fördert damit beachtlich die Umsetzung der Deutschen Resilienzstrategie. Von der Nationalen Plattform wurde die Homepage "KatRiMa“ als partizipativer Raum für den bundesweiten Wissensaustausch eingerichtet, in der sich ein umfangreiches Informationsangebot wiederfindet. Ein „Stöbern“ darin wird sehr empfohlen, zumal die Polytechnische Gesellschaft, ihr Arbeitskreis Krisenresilienz und seine Aktivitäten inzwischen dort vertreten sind!

Als bisher letzter wichtiger Punkt sei der "Niinistö-Bericht“ genannt. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den ehemaligen finnischen Präsidenten Sauli Niinistö als EU-Sondergesandten beauftragt, einen Bericht zur europäischen Krisenfestigkeit zu erstellen, den er im November 2024 vorlegte. Darin führt Niinistö aus, dass die EU für Krisen, Kriege und Katastrophen zwar besser gewappnet sei als noch vor fünf Jahren. Da die Bedrohungslage allerdings in allen Facetten gefährlicher geworden sei, sei die EU auf die derzeitigen multiplen Krisen „schlicht nicht ausreichend“ vorbereitet. Auch er wirbt in seiner Studie für einen gesamtgesellschaftlichen und ressortübergreifenden Ansatz sowie eine größere Selbstverantwortung der Bürger. So sollen sich die Menschen z.B. mit Reserven für mindestens drei Tage selbst versorgen können, denn bereits das Überleben während der ersten drei Tage nach einer Katastrophe könnte den Bürgern in vielen EU-Staaten nicht gewährleistet werden. Unter anderem diesen Punkt hat die Kommissionspräsidentin bei der Berichtsveröffentlichung aufgegriffen. Sie forderte unter starker medialer Beachtung, dass „jeder Haushalt in der EU Reserven für 72 Stunden haben sollte“. Man darf gespannt sein, wie die EU-Kommission mit dem Niistö-Bericht umgehen wird.

Das alles zeigt, dass die Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Krisenresilienz als eine wirklich wichtige und sinnvolle Aufgabe erkannt wird.

Auf der Basis der genannten Entwicklung, Fortschreibung und Neu-Ausrichtung der Strategien der UN-Mitglieder, der EU und auch Deutschlands verfügt der AK Krisenresilienz über eine ausreichend belastbare Handlungsbasis für seine Aktivitäten. Die Kenntnis der Rechtslage und der strategischen Handlungsmaximen in Verbindung mit der Mitverfolgung der tatsächlichen Krisen und Katastrophen verdeutlicht dem AK, wie sinnvoll und richtig seine Aktivitäten sind. Das ist vielleicht der Grund, warum in überschaubarer Zeit so unterschiedliche und beachtliche Ergebnisse erreicht werden konnten:

Um die für den Katastrophenschutz zuständige Stadt Frankfurt am Main über unsere Aktivitäten in Kenntnis zu setzen und sich mit ihr abzustimmen, hat Prof. Dr. Volker Mosbrugger als Präsident der PTG den Oberbürgermeister Mike Josef als Chef der unteren Katastrophenschutzbehörde über die Zielsetzung des Arbeitskreises informiert und möglichen Kooperationen den Weg geebnet. Der Oberbürgermeister begrüßt die Aktivitäten des AK Krisenresilienz ausdrücklich, befürwortet die enge Abstimmung und fruchtbare Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und bedankte sich für das gesellschaftliche Engagement der beteiligten Polytechniker.

Zur Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger Frankfurts initiierte der AK bisher eine Reihe öffentlicher Veranstaltungen in Vortrags- und Diskussionsform, die sich mit der Frage, was „Krisenresilienz“ denn überhaupt ist und mit weiteren Facetten zum Thema beschäftigten. „Was tun, wenn’s brennt“, „Ist Frankfurt für den Notfall gerüstet?“, „Architektur und Sicherheit“, „Was können wir von den Ukrainern lernen?“ sind nur einige Beispiele für Veranstaltungstitel und zeigen die Unterschiedlichkeit der Fragestellungen im Zusammenhang mit „Krisenresilienz“. Die Veranstaltungen des Arbeitskreises sind meistens stadtöffentlich, der Besuch kostenfrei. Hinzu kommt, dass Vorträge und Podiumsdiskussionen live gestreamt und langfristig im Youtube-Kanal PTGFrankfurt abrufbar sind. Auch auf der zuvor erwähnten Plattform katrima.de der Nationalen Plattform Resilienz sind alle Beiträge unter dem Suchbegriff „Polytechnische Gesellschaft“ leicht zu finden.

Zur Unterstützung der originär zuständigen Behörden wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Polizei etc. wurden diese wie auch die Stadt Frankfurt auf die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitglieder der PTG aufmerksam gemacht, und es wurden jederzeit ansprechbare Kontaktpersonen der PTG benannt, über die Unterstützung angefragt werden kann. Mit dem Polizeipräsidium Frankfurt, der Branddirektion Frankfurt und der Arbeitsgemeinschaft der Frankfurter Hilfsorganisationen hat es diesbezüglich einen fachlichen Austausch gegeben, der im Rahmen der Netzwerke der AK-Mitglieder regelmäßig fortgesetzt wird.

Der Arbeitskreis verfolgt eigene Fortbildungsaktivitäten und unterstützt den Wissenstransfer in Sachen Krisenvorsorge auch bei Dritten. So wurde in Zusammenarbeit mit der Lehrkräfteakademie der Goethe-Universität erstmals im Wintersemester 2023/2024 eine Workshopreihe mit dem Titel „Multiplikatoren für Krisenresilienz in der Schule“ initiiert, die sich mit den Themen Resilienzbildung, Feuerwehr, Polizei und Krisenstabsarbeit beschäftigten. Großer Wert wurde bei der Fortbildung auch auf Fragen der psychischen Widerstandsfähigkeit gelegt und die Frage, wie sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler in ihrem Umgang mit krisenhaften Ereignissen gestärkt werden können, erörtert.

Darüber hinaus haben Mitglieder des Arbeitskreises das Bildungsangebot der Stiftung Polytechnische Gesellschaft (SPTG) unterstützt. Ihr Bereich Wissenschaft, Technik und Berufliche Bildung unter Leitung von Tobias König gestaltet für seine Stipendiaten ein ideelles Fortbildungsprogramm, das alle drei Jahre die „krisenresiliente Stadt“ in den Fokus nimmt. Auch hier geht es darum, Wissen zur Krisenvorsorge und zur Krisenbewältigung zu vermitteln, um die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, als Multiplikatoren für diese Themen wirken zu können.

Die Polytechnische Gesellschaft ist über ihren Arbeitskreis in das bundesweit aufgestellte Akteurs-Netzwerk der Nationalen Plattform Resilienz aufgenommen worden – als eine Vertreterin der Zivilgesellschaft. Dank dieser Mitwirkung konnte der AK dort bereits mehrfach Belange der Polytechnischen Gesellschaft einbringen und die auf Bundesebene ablaufenden Entwicklungen bereichern, so etwa bei der Erarbeitung von Positionspapieren. Die polytechnischen Aktivitäten finden im Sinne eines Benchmarkings Beachtung der beteiligten Akteure, wobei aber auch der AK stark vom fachlichen Austausch profitiert.

Der AK wird sich weiterhin mit wichtigen Facetten des Themas befassen, wird weitere adäquate Kontakte zu anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Themas aufnehmen und damit versuchen, das Netzwerk in Frankfurt zum Thema „Krisenresilienz“ noch stärker zu knüpfen. Mit themenbezogenen Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten möchte er dem Ziel, dieses Thema im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger noch fester zu verankern und die zuständigen Behörden und Organisationen zu unterstützen, näherkommen – alles unter dem übergeordneten Ziel der PTG, dem Wohl der Gesellschaft zu dienen.  

Gerhard Bereswill war von 2014 bis 2022 Polizeipräsident der Stadt Frankfurt. In seine Amtszeit fielen weitreichende Reformen im Polizeipräsidium und in der Polizeiarbeit. Gezielt wurde eine stärkere Verzahnung mit der Zivilgesellschaft angestrebt, etwa durch die Einführung des Schutzmann vor Ort oder eine stärkere Zusammenarbeit mit städtischen Stellen.